Kurzarbeitergeld
Bei Bezug von Progressionseinkünften, neben anderen steuerpflichtigen Einkünften (z.B. Lohn/Gehalt), die den Betrag von 410€ jährlich übersteigen, ist man zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet.
Die Steuerklassenwahl ist eine unterjährige Berechnung der abziehbaren Lohnsteuer.
Grundsätzlich wird die Steuer erst mit der Steuererklärung genau berechnet.
Dabei kann es je nach Steuerklasse entweder zu einer Nachzahlung (weil unterjährig zu wenig Lohnsteuer abgeführt wurde) oder zu einer Erstattung (weil unterjährig zu viel Steuer abgeführt wurde) kommen.
Die Berechnung der Steuerklassen 4/4 ohne Faktor ist im Prinzip wie die Berechnung der Steuerklasse 1. Hierbei wird für jeden Ehegatten separat die abzuführende Lohnsteuer ermittelt.
Erst mit der Steuererklärung erfolgt die Zusammenveranlagung und die Vergünstigung aufgrund der Lohnsteuerklassen. Meist entsteht hier eine Erstattung.
Die Wahl der Lohnsteuerklassen 4/4 ist in der Regel für ca. gleichverdienende Ehegatten am günstigsten.
Bei der Steuerklasse 3/5 erfolgt die Berechnung für die Steuerklasse 3 begünstigt, so dass hier weniger Lohnsteuer abgeführt wird und dadurch der Nettolohn unterjährig höher ausfällt.
Bei Steuerklasse 5 hingegen wird mehr Lohnsteuer abgeführt, so dass der Nettolohn deutlich geringer ausfällt.
Diese Wahl der Steuerklassen ist eher gedacht, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere.
Hier wird auch erst mit der Steuererklärung festgestellt, wie viel Lohnsteuer tatsächlich noch abzuführen ist.
Wenn beide Ehegatten lohnsteuerpflichtige Einnahmen haben, führt dies meist zu einer Nachzahlung.
Die Berechnung mit den Steuerklassen 4/4 mit Faktor erfolgt ganz genau. Hierbei wird schon bei der Berechnung der Lohnsteuer pro Ehegatte genau berechnet wieviel abzuführen ist, da hier beide Gehälter der Ehegatten mit in die Berechnung einfließen.
Daraus ergibt sich mit der Steuererklärung (ohne die Berücksichtigung weiterer Einnahmen und Ausgaben) weder eine Erstattung noch eine Nachzahlung.
Bitte Beachten:
Bei der Wahl der Steuerklassen 3/5 und 4/4 mit Faktor besteht Abgabepflicht beim Finanzamt.
Vor und Nachteile der Steuerklassenwahl:
Vorteile 4/4:
Nachteile 4/4:
Vorteile 3/5:
Nachteile 3/5:
Vorteile 4/4 Faktor:
Nachteile 4/4 Faktor:
Beantragen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung den Abzug einer außergewöhnlichen Belastung, ermittelt das Finanzamt eine zumutbare (Eigen-)Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG. Steuerlich absetzbar ist nur der Betrag, der die zumutbare Belastung übersteigt. Die Hoffnung, dass die zumutbare Belastung verfassungswidrig sein könnte, ist leider zerstoben. Das BVerfG hat eine entsprechende Verfassungsbeschwerde zu Krankheitskosten nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschluss vom 23.11.2016, Az. 2 BvR 180/16).